Jugenschutzuntersuchungen werden für Jugendliche unter 18 Jahren nach dem Jugendarbeitsschutz-gesetz vor Aufnahme einer Berufsausbildung durchgeführt.
Einen Berechtigungsschein hierfür erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung.
Jugenschutzuntersuchungen werden für Jugendliche unter 18 Jahren nach dem Jugendarbeitsschutz-gesetz vor Aufnahme einer Berufsausbildung durchgeführt.
Einen Berechtigungsschein hierfür erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung.