Information zum elektronischen Rezept (e-Rezept)
Liebe Patientinnen und Patienten,
zum 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept für gesetzliche Versicherte verpflichtend eingeführt.
Dies bedeutet, dass alle verschreibungspflichtigen Medikamente nicht mehr auf ein rosa Rezept gedruckt werden, sondern in der Praxis verordnet und als e-Rezept übermittelt werden. Sie gehen mit Ihrer Gesundheitskarte (=Krankenkassenkarte) in die Apotheke, dort wird die Karte eingelesen und sie erhalten die rezeptierten Medikamente.
Es wird also kein Papierrezept mehr geben.
Wir alle werden uns an diese neue Art der Rezeptausstellung gewöhnen.
Wie bei allen Neuerungen sind am Anfang Hürden zu überwinden, die von uns allen Geduld, Zeit und gute Nerven erfordern.
Wir bitten Sie dabei um Ihre Unterstützung!
Herzlichen Dank,
Ihr Praxisteam
Folgendes bitten wir Sie dabei zu beachten:

